Hygienekonzept des Badischen Schachverbandes

Am 8. Oktober tagte erneut der Turnierordnungsausschuss des Badischen Schachverbandes online via Skype. Thematischer Schwerpunkt waren Beratungen über ein BSV-Hygienekonzept sowie der Spielbetrieb in den kommenden Wochen und Monaten.

Bezüglich des Hygienekonzepts wurde (basierend auf dem Hygienekonzept des Bayerischen Schachverbandes) ein Vorschlag für ein Hygienekonzept erarbeitet, welches dem Präsidium des Badischen Schachverbandes zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Die Notwendigkeit eines Fachverbandshygienekonzepts ergibt sich dabei aus der Corona-Sportverordnung des Landes Baden-Württemberg. Teils mehrere Monate nach anderen Landesverbänden wird der BSV damit bald endlich auch ein eigenes Hygienekonzept haben. Wichtige Gemeinsamkeiten mit dem und Unterschiede zum Württembergischen Konzept sind Stand jetzt folgende:

  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf COVID-19 getestet wurden oder in Kontakt mit einer solchen Person standen, dürfen das Spielareal nicht betreten, und entsprechend auch nicht am Wettkampf teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund eines vorherigen Aufenthalts in einem Risikogebiet einer Quarantänepflicht unterliegen. (Dies ergibt sich bereits aus den Landesverordnungen.)
  • Zwischen verschiedenen Brettern soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Wie auch bei SVW wird beim Spielen am Brett eine Mund-Nasenbedeckung empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
  • Außerhalb des eigenen Brettes ist (im Gegensatz zum aktuellen SVW-Konzept) auch bei Einhaltung des Mindestabstandes eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen und zwar innerhalb des gesamten Gebäudes, in dem der Wettkampf stattfindet, insbesondere im Turniersaal, auf Gängen und auf den Toiletten.
  • Im Gegensatz zum SVW-Konzept werden keine Ausnahmen beim Tragen der Mund-Nasenbedeckung zugelassen, auch nicht nach Vorlage eines entsprechenden Attests.
  • Das Spielmaterial hat zu Wettkampfbeginn gereinigt zu sein.
  • Zuschauer sollen ausgeschlossen werden. Ausnahmen gelten für Vereinsverantwortliche und betreuende Personen sowie Schiedsrichter und ggf. nicht spielende Mannschaftsführer.
  • Zusätzlich geltende Einschränkungen aufgrund lokaler Hygienevorschriften und das Hygienekonzept des Gastgebers sind Gästen mindestens fünf Tage vor Wettkampfbeginn mitzuteilen.

(Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte offizielle Version des Hygienekonzepts beachten.)

Die Badischen Corona-Ersatzmeisterschaften werden auf Verbandsebene wie geplant an 6 Brettern mit kurzer Fischer-Bedenkzeit ausgetragen. BSV-Sportdirektor Michael Schneider wird zeitnah eine Ausschreibung veröffentlichen. Entsprechend der badischen Regelung werden ggf. noch Regeln für die Corona-Ersatzmeisterschaften auf Bezirksebene angepasst (Anwesenheitspflicht, Freilassen von Bretter nur von hinten), jedoch bliebt es dabei, dass es keine Stammspieler-, Festspiel- und Sperregelungen geben wird, auch die Reihenfolge der Aufstellung wird beliebig möglich sein.

Noch ein technischer Hinweis: Die Eingabe von Ranglisten im BSV-Ergebnisdients ist aktuell noch nicht möglich. Die entsprechende Funktion wird voraussichtlich erst zu Beginn oder im Laufe der kommenden Woche freigeschaltet.