Informationen zum Spielbetrieb im Januar 2022

Wie Sie /ihr möglicherweise bereits über die Homepage des Badischen Schachverbandes erfahren haben / habt, bleibt der Ligabetrieb auch im Januar 2022 ausgesetzt, d.h. der für den 23. Januar vorgesehene Spieltag wird auf allen Ebenen (Verbands- bis Bereichsligen Baden, Bezirks- und Kreisklassen Pforzheim) auf noch unbestimmte Zeit verschoben.

Das Mannschaftspokalhalbfinale am 30. Januar kann nach aktueller Verordnungslage planmäßig gespielt werden. Bitte setzen Sie / setzt euch jedoch mit euren jeweiligen Gegnern in Verbindung, und klären Sie / klärt untereinander ab, ob das für beide Seiten in Ordnung ist. Wenn die beteiligten Mannschaften ein Spiel lieber auf einen späteren Termin verschieben möchten, werden wir eine entsprechende Lösung finden. Einerseits besteht (noch) kein allzu großer Termindruck, andererseits wird der Pokal auch nur an vier Brettern ausgetragen.

Ob, wo und wann die eigentlich geplanten Blitzmeisterschaften und Jugendmannschaftsmeisterschaften im Frühjahr 2022 ausgetragen werden können, ist teilweise noch sehr unklar oder sehr fraglich.

Zu den Rahmenbedingungen (auch wenn der Spielbetrieb derzeit größtenteils ausgesetzt ist): Für kommende Woche sind neue Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg angekündigt. In weiten Teilen sollen wohl aber die Maßnahmen der bisherigen Alarmstufe II fortgeführt werden, d.h. u.a. eine 2G-plus-Regelung für Innensportveranstaltungen, dies bedeutet: Teilnehmen dürfen nur Personen, die

  1. geimpft und/oder genesen sind und
  2. getestet sind (Selbsttest vor Ort unter Aufsicht, zertifizierter max. 24 Stunden alter Schnelltest oder zertifizierter max. 48 Stunden alter PCR-Test)

derzeit gültige Ausnahmen:

Weder Impfung/Genesung noch Test nötig:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre,
  • nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
  • (außerhalb der Ferien) Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre (voraussichtlich bald nur noch bis einschließlich 11 Jahre)

Keine Impfung/Genesung, jedoch Test nötig:

  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfung besteht,
  • Personen, die sich aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
  • (derzeit noch) Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die keine Schule besuchen
  • Schüler*innen bis 17 Jahre in den Ferien

Kein Test nötig (aber dennoch empfehlenswert):

  • (mind. seit 14 Tagen) vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, deren letzte Impfung oder Genesung höchstens drei Monate zurückliegt
  • (vollständig) geimpfte Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben
  • geimpfte oder genesene Personen, für die es keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu einer Auffrischimpfung gibt

(Alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifelsfall gelten die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden Württemberg und das aktuelle Hygienekonzept des Badischen Schachverbandes)