Kurzinfo TOA-Sitzung vom 4. November 2021

In Kürze Informationen aus der gestrigen TOA-Sitzung:

1. neue Corona-VO Sport: In der neuen Corona-VO Sport ist geregelt, dass für Wettkampfserien von sportlichen Wettkämpfen für Sportler*innen künftig auch in der Warnstufe ein Schnelltest für Nicht-Immunisierte ausreicht, d.h. die „normale“ 3G-Regel gilt. In der Alarmstufe  Warnstufe gilt weiterhin die 2G-Regel.

2. Bußgelder: Auf badischer Ebene soll auf die Festsetzung von Bußgeldern für Nichtantreten oder Freilassen verzichtet werden, sobald ein PCR-Test für Nicht-Immunisierte verpflichtend wäre oder Nicht-Immunisierte grundsätzlich durch die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg von der Teilnahme ausgeschlossen wären. Konkret heißt dies nach aktueller Verordnungslage (siehe Punkt 1), dass in der Basis- und Warnstufe regulär Bußgelder verhängt werden, in der Alarmstufe jedoch die zuvor genannten Bußgelder ausgesetzt werden.

3. Zweimaliges Nichtantreten: Die Regel, dass eine Mannschaft nach zweimaligem Nichtantreten absteigen muss, behält (auch in der Alarmstufe!) (mindestens auf badischer Ebene) Gültigkeit.

4. Senioren-MM: Die Senioren-Mannschaftsmeisterschaften werden (abgesehen von den zusätzlichen Hygieneregeln) nach denselben Regeln wie in der Saison 2019/2020 durchgeführt. Die badische Senioren-Mannschaftsmeisterschaft aus der Saison 2019/2020 wird abgebrochen und nicht nachgeholt.

Für weitere Informationen, siehe auch die Informationen des BSV-Sportdirektors unter https://badischer-schachverband.de/news/index.php?shownews=12572.