Heute wurde endlich die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht, siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
Leider sieht die neue Verordnung keine Erleichterungen für Sportwettkämpfe im Amateurbereich vor, dies bedeutet:
- In der Basisstufe ist nicht-immunisierten Personen das Betreten einer Sportstätte in geschlossenen Räumen nur mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.
- In der Warnstufe (d.h. Hospitalisierungsinzidenz > 8 oder Intensivbetten-Auslastung mit COVID-19-Patient*innen ≥ 250) ist nicht-immunisierten Personen das Betreten einer Sportstätte in geschlossenen Räumen ausschließlich mit einem negativen PCR-Test erlaubt.
- In der Alarmstufe (d.h. Hospitalisierungsinzidenz > 12 oder Intensivbetten-Auslastung mit COVID-19-Patient*innen ≥ 390) ist nicht-immunisierten Personen das Betreten einer Sportstätte in geschlossenen Räumen verboten.
Sonderfälle:
- Kinder unter sechs Jahren und Schüler*innen, welche im Schulbetrieb regelmäßig getestet werden, sind in allen drei Stufen immunisierten Personen gleichgestellt.
- Für Personen unter 18 Jahren und Personen, für die es keine Empfehlung zur Impfung durch die Ständige Impfkommission (StiKo) gibt oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (in der Regel nachgewiesen durch eine ärztliche Bescheinigung), ist ein negativer Antigen-Test (oder PCR-Test) ausreichend, um die gleichen Teilnahmerechte wie eine immunisierte Person zu erhalten.
Antigen-Tests haben eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Test eine Gültigkeit von 48 Stunden. Bitte beachten, dass letzterer rechtzeitig vor dem Sportwettkampf durchgeführt werden muss. (Die Anbieter von PCR-Test garantieren meist ein Testergebnis bis zum Ablauf des Tages nach Testdurchführung. Um sonntagmorgens an einem Schachwettkampf teilzunehmen, würde es sich daher anbieten einen PCR-Test am Freitagnachmittag durchführen zu lassen.)