Wiederaufnahme des Spielbetriebs – Abschluss der Saison 2019/2020

Heute beriet der Vorstand des Schachbezirks Pforzheim noch einmal über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs und die Fortsetzung der Spielsaison 2019/2020. Die Pandemielage ist noch nicht derart klar, dass wir mit Sicherheit sagen können, dass noch vor den Sommerferien eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs möglich sein wird. Da nach derzeitigem Stand die letzten beiden Runden auf badischer Ebene im Juli zu Ende gespielt werden sollen, haben wir uns dazu entschieden, auf Bezirksebene die verbleibenden Runden ebenfalls für Juli und zwar wie folgt anzusetzen:

Die Bezirksklasse spielt an den Terminen der Verbandsliga, Landesliga und Bereichsliga: Runde 8 am 4. Juli 2021, Runde 9 am 25. Juli 2021.

Davon abweichend spielen die Kreisklasse A, die Kreisklasse B und die Kreisklasse C ihre letzte Runde am 18. Juli 2021.

Die Kreisklasse E (Schnupperrunde) hat noch drei Runden zu spielen: Runde 8 am 4. Juli 2021, Runde 9 am 18. Juli 2021 und Runde 10 am 25. Juli 2021.

Uns ist bewusst, dass wohl (fast?) alle Vereine derzeit noch keine Auskunft darüber erhalten haben, ob ihnen ihre Spiellokale an den jeweiligen Heimspieltagen zur Verfügung stehen. Ich möchte trotzdem alle Vereine bitten, mir möglichst noch innerhalb dieser Woche Rückmeldung zu folgenden Punkten zu geben:

1.) Steht (voraussichtlich) an den Heimspieltagen das Stammspiellokal oder ein Ersatzspiellokal zur Verfügung?

2.) Reichen die (voraussichtlich) verfügbaren Räumlichkeiten, um die vorgesehenen Heimspiele an den genannten Terminen auszutragen?

3.) Werden an manchen Terminen (voraussichtlich) keine oder nicht ausreichend große Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (und wenn ja, an welchen) ?

4.) Vorausgesetzt an den Heimspielen stünde das Stamm- oder ein Ersatzspiellokal zur Verfügung, könnten möglicherweise noch weitere Heimspiele anderer Vereine dort ausgetragen werden (und wenn ja, wie viele Bretter) ?

5.) (Sofern abschätzbar:) Werden (voraussichtlich) alle Mannschaften besetzt werden können oder ist von Spielabsagen auszugehen?

Zu den Rahmenbedingungen noch ein paar Worte:

1.) Testpflicht – Wir gehen davon aus, dass die Landesregelungen einen tagesaktuellen (d.h. max. 24 Stunden alten) Corona-Schnelltest vorschreiben wird, um an den Mannschaftskämpfen teilzunehmen. Dementsprechend ist für die Teilnahme an den o.g. Runden ein Nachweis über ein max. 24 Stunden altes, negativ ausgefallenes Corona-Schnelltest-Ergebnis erforderlich. Dieses muss vor Spielbeginn überprüft werden. Von der Testpflicht entbunden sind (wie mittlerweile üblich) vollständig Geimpfte (letzte Impfung mind. 14 Tage vorher) sowie von Covid-19 Genesene mit einem gültigen Genesenennachweis. Für Notfälle werden die Heimvereine gebeten, Selbsttestkits in ausreichender Menge, mindestens jedoch fünf Stück, bereit zu halten, um in Sonderfällen noch vor Ort Personen testen zu können, für die es unmöglich oder unzumutbar ist, sich innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn testen zu lassen. (Es ist sinnvoll, solche Sonderfälle bereits im Vorfeld zwischen den Vereinen abzuklären.)

2.) Maskenpflicht – Wie sich im Laufe der Pandemie herausgestellt hat, findet die Verbreitung des neuartigen Coronavirus vor allem über Aerosole und besonders in geschlossenen Räumen statt. Als Verschärfung im Vergleich zum Hygienekonzept vom letzten Herbst, ist es daher nötig, dass die Spieler*innen auch während des Spiels am Brett eine Maske mindestens vom Typ FFP2 oder vergleichbar tragen.

3.) Nichtantreten und Bußgelder – Im Bezirksvorstand sind wir darin übereingekommen, dass ein Nichteintreten einer Mannschaft unter diesen besonderen Umständen bei rechtzeitiger vorheriger Absage bußgeldfrei bleibt. Ebenso steigt (auf Bezirksebene) eine Mannschaft nicht zwangsläufig ab, wenn sie zweimal nicht antreten kann (dies betrifft hier nur die Bezirksklasse).

Zuletzt möchte ich noch zwei Dinge ergänzen:

1.) Wie uns die Pandemie bereits des Öfteren gelehrt hat, ist noch nichts endgültig „in Stein gemeißelt“, d.h. es könnte durchaus noch zu Änderungen kommen, wenn es dafür gute Gründe gibt.

2.) Die Bezirksversammlung noch im Juli durchzuführen erscheint noch nicht sinnvoll, weshalb diese erst im September, zeitnah nach den Sommerferien, stattfinden soll.