Im Umlaufverfahren hat der Bezirksvorstand ein auf dem Hygienekonzept des Badischen Schachverbandes (pdf-Datei) basierendes, leicht angepasstes Hygienekonzept des Schachbezirks Pforzheim (pdf-Datei) beschlossen. Dieses soll für alle Turnier auf Bezirksebene in der Saison 2020/2021 sowie die Nachholpartien aus der Saison 2019/2020 gelten, wobei zusätzliche turnierspezifische Ergänzungen des Hygienekonzepts möglich sind.
Unterschiede zum BSV-Konzept sind im Wesentlichen die folgenden:
- Das Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird im SBPF-Hygienekonzept genauer spezifiziert als Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen einer Corona-Infektion, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (vgl. §7 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg). Insbesondere wollen wir explizit nicht Personen von der Teilnahme ausschließen, die chronische Vorerkrankungen, etwa einen Reizhusten haben, aber ansonsten keine akuten Symptome, die für eine Corona-Infektion sprächen, zeigen.
- Das Zutrittsverbot für Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, wurde dahingehend präzisiert, dass dies Kontakte der Kategorie I im Sinne des Robert-Koch-Instituts (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) meint.
- Für Personen unter sechs Jahren und Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist, gilt keine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen (vgl. §3 Abs. 2, Punkte 1 und 2 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg).
Wir beobachten genau die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen: Angesichts des zuletzt rasanten Anstieges der Fallzahlen, wird fortlaufend geprüft, in wie weit geplante Turniere zu den geplanten Terminen noch durchgeführt werden können oder verschoben bzw. abgesagt werden müssen. Sobald hierzu Entscheidungen gefallen sind, werden diese zeitnah kommuniziert.