Ersatzspieltermine 2021/2022 und Spieltermine 2022/2023

Am vergangenen Samstag, den 29. Januar 2022, tagte der Turnierordnungsausschuss zu seiner regulären jährlichen Sitzung. Wichtige Tagesordnungspunkte waren dabei die Beschlussfassung über vorliegende Anträge sowie die Festlegung der Spieltermine.

Als Ersatztermine für die bisher entfallenen Runden 4 bis 6 der Verbandsrunde 2021/22 wurden festgelegt:

Runde 4 am 8. Mai 2022

Runde 5 am 22. Mai 2022

Runde 6 am 26. Juni 2022

 

Angesicht dessen, dass sich die Saison auch in diesem Jahr länger hinzieht, sind folgende Verschiebungen von Fristen beschlossen worden (die Verschiebung muss  noch durch das erweiterte Präsidium bestätigt werden):

Sicherheit vor Abstieg/Nichtaufstieg durch Rückzüge/Verzichte: 25. Juli 2022 (statt 7. Juni)

Wechselfrist: 31. Juli 2022 (statt 30. Juni)

Mannschaftsmeldung: 7. August 2022 (statt 7. Juli)

 

Als Spieltermine für die kommende Saison wurden folgende Spieltermine festgelegt:

Runde 1 am 25. September 2022

Runde 2 am 16. Oktober 2022

Runde 3 am 20. November 2022

Runde 4 am 4. Dezember 2022

Runde 5 am 22. Januar 2023

Runde 6 am 12. Februar 2023

Runde 7 am 5. März 2023

Runde 8 am 2. April 2023

Runde 9 am 7. Mai 2023

Keiner dieser Termine sollte in den baden-württembergischen Schulferien oder auf verlängerten Wochenenden liegen. Zudem kann man leicht sehen, dass der Terminplan angesichts der Erfahrungen der letzten beiden Jahre deutlich entzerrt wurde, und von September bis Mai je ein Spieltermin pro Monat vorgesehen ist.

 

Unter den Turnierordnungsänderungen sind voraussichtlich zwei am relevantesten:

1.) Die Pflicht, einen ausgebildeten Turnierleiter/Schiedsrichter als Mitglied zu haben, soll auf alle Vereine ausgewertet werden. Bisher bestand eine solche Pflicht nur für die Vereine oberhalb der Bezirksebene (d.h. Bereichsliga Nordbaden aufwärts). Angestrebtes (aber nicht verpflichtendes) Ziel ist es, dass langfristig jeder Verein mindestens so viele ausgebildete Turnierleiter/Schiedsrichter hat, wie Mannschaften am Ligabetrieb teilnehmen.

2.) Das Alkoholkonsumverbot im Spielsaal, welches bisher oberhalb der Bezirksebene bestand, wird grundsätzlich auf alle Klassen ausgeweitet. Bezirke können eine abweichende Regelung beschließen.

Beide Änderungen müssen noch durch den Verbandstag des Badischen Schachverbandes bestätigt werden.

Eine andere Regelung bleibt bestehen: Handyklingeln wird auch weiterhin zum sofortigen Partieverlust führen. Ein entsprechender Antrag des Turniergerichts des Badischen Schachverbandes, die Strafe zu reduzieren, wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. (Ich habe als einziger dafür gestimmt.)

 

Auch das Szenario eines möglichen Saisonabbruchs wurde thematisiert. Angesichts eines BSV-Schiedsgerichtsurteils aus der Saison 2019/20 hat hier der Turnierordnungsausschuss allerdings keine Entscheidungsgewalt und kann höchstens dem Präsidium bzw. Verbandstag ein Vorgehen empfehlen. Konkret ging es um die Frage, was geschehen soll, wenn auch der Verbandsrunden-Spieltermin im März ausfallen muss. Einerseits bestünde noch die Möglichkeit, einen Ersatztermin Mitte Juli zu wählen (voraussichtlich 24. Juli 2022), jedoch gab es auch sehr viele Stimmen, die für diesen Fall einen Saisonabbruch als das naheliegendste Szenario sehen. Der TOA wird über den Spieltermin im März in einer Online-Sondersitzung am 20. Februar beraten.

Gerne nehmen der Sportdirektor (für Baden) und ich (für den Bezirk Pforzheim) Stimmungsbilder aus den Vereinen entgegen; entweder per E-Mail oder (sofern Bedarf besteht) im Rahmen eines Online-Meetings.