Änderungen der Corona-VO und Corona-VO Sport des Landes Baden-Württemberg

In dieser Woche hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnungen angepasst. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Einführung der Alarmstufe II: Zusätzlich zu den bisherigen Stufen Basisstufe (Hospitalisierungsinzidenz < 1,5 und Covid-19-Patient*innen auf Intensivstationen < 250), Warnstufe (Hospitalisierungsinzidenz ≥ 1,5 oder Covid-19-Patient*innen auf Intensiv ≥ 250), Alarmstufe I (bisher: Alarmstufe) (Hospitalisierungsinzidenz ≥ 3 oder Covid-19-Patientinnen auf Intensiv ≥ 390) wurde die Alarmstufe II (Hospitalisierungsinzidenz ≥ 6 oder Covid-19-Patientinnen auf Intensiv ≥ 450).  Stand 26. November befindet sich Baden-Württemberg mit einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,2 und 572 Covid-19-Intensivpatient*innen deutlich in der Alarmstufe II.
  • Verschärfung der Nachweiskontrolle: Die Regeln wurden dahingehend verschärft, dass explizit vorgeschrieben wird, dass bei der Nachweiskontrolle zum einen auch ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorgelegt werden muss und zum anderen Impfnachweise in digital auslesbarer Form vorgelegt und elektronisch überprüft werden müssen. Dies heißt insbesondere, dass die Vorlage eines Impfpasses nicht mehr ausreicht, sondern stattdessen das digitale Impfzertifikat (in Papierform oder in einer Handy-App, z.B. Corona-WarnApp) nötig ist.
  • Ausnahmeregelungen für Schüler*innen nur noch unter 18 Jahren: Schüler*innen, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, sind fortan nur noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs von der 2G-Pflicht befreit. Bisher bestand hierbei keine Altersbegrenzung.
  • Keine Unterscheidung mehr zwischen Trainingsbetrieb und Wettkampfsport: Seit heute gelten für den Trainings- und den Wettkampfbetrieb keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Dies hat insbesondere zur Folge, dass zukünftig in der Warnstufe ein negativer Schnelltest für nicht-immunisierte Sportler*innen nicht mehr ausreicht und stattdessen ein PCR-Test notwendig ist.
  • 2G plus für Zuschauer*innen in der Alarmstufe II: In der Alarmstufe II müssen Zuschauer*innen zusätzlich zum 2G-Nachweis einen negativen Schnelltest- oder PCR-Testnachweis vorlegen.
  • 2G-Regelung für ehrenamtliche Helfer*innen und Trainer*innen: Ab sofort müssen Ehrenamtliche in den Alarmstufen ebenfalls einen 2G-Nachweis erbringen. (Zuvor genügte 3G.)

Die aktuellen Fassungen und Änderungen der Corona-Verordnung und der Corona-Verordnung Sport finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg bzw. https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport.

Zuletzt möchte ich kurz über die Sitzung des Turnierordnungsausschusses vom Donnerstag berichten: Insbesondere aus dem Schachbezirk Pforzheim haben sich viele Vereine an der Umfrage des Badischen Schachverbandes beteiligt, von 10 Vereinen haben sich dabei 2 für die Fortführung der Saison zu den geplanten Spielterminen, hingegen 7 Vereine für eine Unterbrechung oder sogar einen Abbruch der Saison ausgesprochen. Ein Verein hat sich enthalten. Dies entsprach auch in etwa dem Gesamtmeinungsbild der badischen Vereine, weshalb sich die Mitglieder des Turnierordnungsausschusses dafür ausgesprochen haben, die Saison zu unterbrechen und den 4. Spieltag am 12. Dezember abzusagen bzw. zu verschieben. Eine endgültige Entscheidung hierüber fällt jedoch erst in der heutigen Präsidiumssitzung des Badischen Schachverbandes. Da insbesondere der Präsident des Badischen Schachverbandes, welcher bedauerlicherweise nicht an der Sitzung des TOA teilgenommen hat, ein Verfechter der Saisonfortsetzung ist, solange dies nach den Verordnungen des Landes erlaubt ist, ist die Absage des 4. Spieltages also noch nicht beschlossene Sache.

Die 1. Runde des Mannschaftspokals am morgigen Sonntag kann unabhängig von der Entscheidung des BSV-Präsidiums wie geplant stattfinden (es sei denn, die beteiligten Vereine einigen sich untereinander einvernehmlich auf eine Terminverlegung). Dadurch, dass im Mannschaftspokal kein Verein eine zweite Mannschaft hat und die Begegnungen nur an vier Brettern ausgetragen werden, sehe ich hier ein deutlich geringeres Infektionsrisiko als bei den Ligaspielen.