Anwesenheitspflicht bei Abgabe der Mannschaftsaufstellung

Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal an die Anwesenheitspflicht bei der Abgabe der Mannschaftsaufstellung für Verbandsrundenspiele (Verbandsebene, Bezirksklasse, Kreisklassen) hinweisen: Alle Spieler*innen, welche für eine Mannschaft zum Einsatz kommen sollen, müssen bei der Abgabe der Mannschaftsaufstellung bereits anwesend sein. Mannschaftsführer*innen  und Schiedsrichter*in sollen die Anwesenheit bei Abgabe der Aufstellung umgehend überprüfen. Hat ein Verein eine*n noch nicht anwesende*n Spieler*in aufgestellt, bleiben ihm die Möglichkeiten, entweder sofort betreffende*n Spieler*in aus der Aufstellung zu streichen (wobei die dahinter aufgestellten Spieler*innen aufrücken und das letzte Brett unbesetzt bleibt) oder bis maximal zum Ablauf der Karenzzeit (unter Zeitabzug für alle Spieler*innen der betroffenen Mannschaft) zu warten. Spätestens dann müsste gestrichen und aufgerückt werden, sofern die/der verspätete*r  Spieler*in nicht erschienen ist.

Unter keinen Umständen soll der Mannschaftskampf beginnen, bevor noch fehlende Spieler*innen eingetroffen oder aus der Aufstellung gestrichen worden sind. Dies kann auch nicht durch beiderseitiges Einvernehmen der beiden Mannschaften umgangen werden.