Geschäftsordnung |
Anbei die gesammelten Spielordnungen, Geschäftsordnung und Jugendordnung des SBZ Pforzheim .
Geschäftsordnung
§ 1 Schachbezirk Pforzheim
Der Schachbezirk Pforzheim ist die organisatorische Einheit der durch den Badischen Schachverband zugeteilten Vereine.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.08. des einen bis zum 31.07. des folgenden Jahres.
§ 3 Organe
Die Organe des Bezirks sind die Bezirksversammlung und der Bezirksvorstand.
§ 4 Mitglieder der Bezirksversammlung
Die Bezirksversammlung besteht aus den Vertretern der Vereine, dem Bezirksvorstand und den Kassenprüfern.
§ 5 Ordentliche Bezirksversammlung
Die ordentliche Bezirksversammlung findet mindestens einmal jährlich vor dem Beginn der Verbandrunde statt. Der Ort wird durch die Versammlung jeweils für das kommende Jahr bestimmt, der Termin von der Vorstandschaft festgelegt und mindestens acht Wochen vor der Versammlung bekanntgegeben. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen.
Die Bezirksversammlung bestimmt über alle den Bezirk betreffenden Fragen, soweit diese nicht im Rahmen dieser Geschäftsordnung dem Bezirksvorstand übertragen sind.
§ 6 Beschlußfähigkeit
Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnugsgemäß einberufen wurde. Stimmberechtigt ist jeweils ein Vertreter jedes Vereins mit zwei Stimmen und die Mitglieder des Bezirksvorstandes mit einer Stimme. Bei den Wahlen zum Bezirksvorstand sind die Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt. Bei Abstimmungen hat jede stimmberechtigte Person maximal zwei Stimmen, auch wenn eine Mehrfachfunktion vorliegen sollte. Entscheidungen bei Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefällt. Hierbei werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt.
§ 7 Wahlen
Der Bezirksleiter, der Schriftführer u. Pressewart und der Spielleiter Bezirksturniere werden in den Jahren mit ungerader Jahreszahl gewählt. Der stellvertretende Bezirksleiter, der Kassenwart, der Turnierleiter Verbandsrunde und der Wertungsreferent werden in den Jahren mit gerader Jahreszahl gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.
Die Kassenprüfer sind jedes Jahr zu wählen.
§ 8 Anträge
Anträge zur Bezirksversammlung müssen spätestens vier Wochen vor der Versammlung beim Bezirksleiter eingehen. Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Bezirksvostandes und die satzungsgemäßen Vereins- bzw. Abteilungsvertreter. Die Anträge sind mit der Einladung zur Bezirksversammlung den Vereinen zuzuleiten. Die Anträge sind schrifltich zu begründen. Später eingehende oder erst bei der Bezirksversammlung gestellte Anträge sind Dringlichkeitsanträge, über deren Zulassung die Versammlung befinden muß. Dringlichkeitsanträge zur Änderung der Geschäftsordnung sind nicht zulässig. Auf Antrag eines Stimmberechtigten ist geheim abzustimmen.
§ 9 Außerordentliche Bezirksversammlung
Eine außerordentliche Bezirksversammlung muß einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Vereine oder der Bezirksvorstand mehrheitlich dies verlangen.
§ 10 Vorstand
Der Bezirksvorstand besteht aus dem Bezirksleiter, dem stellvertretenden Bezirksleiter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und Pressewart, dem Wertungsreferenten, dem Turnierleiter Verbandsrunde, dem Spielleiter Bezirksturniere, dem 1. Vorsitzenden der Bezirksschachjugend und einem weiteren Vertreter der Bezirksschachjugend.
§ 11 Aufgaben des Vorstandes
Der Bezirksvorstand beschließt über
- Änderungen der Bezirksturnierordnung, soweit nicht eine Zustimmung der Bezirksver-
sammlung notwendig ist,
- die Ernennung des Seniorenbeauftragten, des Referenten für Breiten- und Freizeitsport
und des Kreisfachwarts im Sportkreis Pforzheim,
- Investitionen und Anschaffungen.
§ 12 Stimmberechtigung
Bei Sitzungen des Bezirksvorstandes hat jedes Mitglied eine Stimme, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Bezirksleiters des Ausschlag. Der Bezirksvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die absolute Mehrheit seiner Mitglieder (Personen) anwesend ist. Sitzungen werden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr durch den Bezirksleiter einberufen oder wenn ein Drittel der Mitglieder (Personen) dies verlangt.
§ 13 Jahresbeitrag
Als Beitrag zur Bezirkskasse wird von jedem Verein pro gemeldeteter Mannschaft in der Verbandsrunde ein Startgeld von 15,-- (Einsteigerklasse 5,-- ) erhoben. Zusätzlich wird ein Sockelbetrag von 15,-- je Verein erhoben. Dieser Sockelbetrag entfällt für Vereine, die keine Mannschaften in der Verbandsrunde stellen. Das Nenngeld muß spätestens vor dem ersten Spieltag der Verbandsrunde an den Kassenwart entrichtet werden.
§ 14 Protokolle
Über jede Bezirksversammlung und jede Sitzung des Bezirksvorstandes ist ein Sitzungsprotokoll mindestens in Form einer Ergebnisniederschrift" zu fertigen.